AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Werbungsaufträge“ der LiMCo GmbH Bahnhof Umgebung 11 6170 Zirl FN 512443 v des LG Innsbruck Tel.: +43 720502559 E-Mail: office@limco.at
- Allgemeines (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Werbungsaufträge“ (in Folge „AGB“) sind auf sämtliche Vertragsabschlüsse der LiMCo GmbH (in Folge „LiMCo“) mit dritten Unternehmen (iSd KSchG; in Folge „Kunden“) betreffend die Veröffentlichung von Werbung aller Art anzuwenden, soweit sich aus schriftlichen Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt. (2) Werbungsaufträge im Sinne dieser AGB ist jegliche gegen Entgelt veröffentliche Form kommerzieller und/oder sonstige Interessen des Kunden und/oder Dritten fördernder Information im von der LiMCo herausgegebenen Druckwerken „FREIZeitLeben“, „LiM“ und den Websites www.limco.at, www.baerkopf.at und www.lim-magazin.com, insbesondere die Schaltung von Sujets, Logos, Bannern, bezahlten Artikeln und sonstiger, im Einzelnen vereinbarter Werbeleistungen. (3) Abweichende oder ergänzende Bestimmungen fremder AGBs werden selbst bei Kenntnis nur insofern Vertragsbestandteil, als die LiMCo diesen schriftlich zustimmt. Allfälligen AGBs des Kunden widerspricht die LiMCo ausdrücklich. (4) Wechselseitige Rechte und Pflichten zwischen der LiMCo und dem Kunden ergeben sich nur aus diesen AGB in ihrer aktuellen Fassung. Diese ist unter https://lim-magazin.com/agb abrufbar. (5) Soweit in diesen AGB auf das Schriftformerfordernis Bezug genommen wird, sind Mitteilungen per E-Mail ausreichend. (6) Auf Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der LiMCo ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. (7) Erfüllungsort ist stehts der Sitz der LiMCo. (8) Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der LiMCo und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird das für den Sitz der LiMCo örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. (9) Datenschutzerklärung Verarbeitung von Daten bei der Auftragserfüllung. Extern erstellen und hier verlinken. (10) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die in ihrem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
- Vertragsabschluss (1) Der Kunde ist eingeladen, ein Vertragsabschlussangebot zu stellen. Diese Einladung ist unverbindlich. Eine allfällige Bestellung eines konkreten Produkts durch den Kunden stellt ein verbindliches Kaufangebot dar. Diese Bestellung hat schriftlich zu erfolgen. (2) Die Annahme des Angebots durch die LiMCo erfolgt entweder durch eine Auftragsbestätigung oder stillschweigend durch unmittelbare Ausführung der Leistung. (3) Der konkrete Auftragsinhalt wird beiderseits schriftlich konkret definiert. Mündliche Vereinbarungen mit Beschäftigten der LiMCo entfalten keine Bindungswirkung. (4) Änderungen oder allfällige Ergänzungen des Vertrages benötigen die schriftliche Zustimmung der LiMCo.
- Ablehnungsrecht von Werbungsaufträgen (1) Die LiMCo behält sich das Recht vor, die Annahme von Anzeigeaufträgen in einzelnen Teilen (soweit sie Teil eines Gesamtauftrages sind) oder vollständig abzulehnen. Eine Begründung hat nicht zu erfolgen. (2) Eine derartige Ablehnung (Rücktrittsrecht der LiMCo) kann selbst nach rechtsverbindlichem Vertragsabschluss geschehen, wenn der LiMCo die Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder sonstiger wichtiger Gründe nicht zugemutet werden kann und der LiMCo diese Umstände bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. (3) Unzumutbarkeit liegt jedenfalls vor, wenn die Anzeige den guten Sitten oder gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Die LiMCo weist an dieser Stelle ausdrücklich auf gesetzliche Kennzeichnungspflichten, insbesondere § 64 GewO 1994 hin. Unzumutbarkeit liegt weiters vor, wenn die Anzeige nicht mit der Unternehmensphilosophie (LINK – Wer sind wir?) oder dem Erscheinungsbild des Magazins in Einklang zu bringen ist. (4) Im Falle einer Geltendmachung dieses Ablehnungsrechts wird der Kunde ohne unnötigen Aufschub, jedoch unter Bedachtnahme der gewöhnlichen Bearbeitungszeit durch die LiMCo verständigt. Dem Kunden erwachsen in diesem Falle keine Ansprüche gegen die LiMCo. (5) Die LiMCo behält Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des vereinbarten Entgelts (inkl der gesetzlichen Werbeabgabe in Höhe von 20% USt). Der Kunde hat im Falle einer allfälligen Vorauszahlung Anspruch auf Rückerstattung des Restbetrages. Weitere Ansprüche durch den Kunden sind ausgeschlossen.
- Durchführung von Werbungsaufträgen (1) Die LiMCo verpflichtet sich, die Schaltung bzw Veröffentlichung gemäß des Werbungsauftrags vorzunehmen. (2) Die Schaltung bzw Veröffentlichung erfolgt im Falle des Drucks im Magazin „FREIZeitleben“ oder „LiM“ in der vereinbarten Ausgabe bzw im Falle der Veröffentlichung auf der Homepage zum vereinbarten Zeitpunkt. (3) Der Kunde hat der LiMCo die notwendigen Werbemittel für den Werbungsauftrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und formatgerecht zu liefern. Die Werbemittel müssen den in https://lim-magazin.com/agb definierten Standards entsprechen. Erfolgt dies nicht, behält sich die LiMCo das Recht vor, das Werbemittel entsprechend anzupassen und den dafür anfallenden Aufwand zu verrechnen oder die Anzeigenschaltung nicht durchzuführen, bis der Kunde ein den oben genannten Standards entsprechendes Werbemittel liefert. Der Anspruch der LiMCo auf Bezahlung des vereinbarten Entgelts bleibt davon unberührt. (4) Die LiMCo behält sich vor, die durch den Werbungsauftrag festgelegte Leistung einseitig abzuändern, soweit es sich bloß um eine geringfügige Änderung handelt, diese dem Kunden zumutbar ist und sie unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt erscheint. (5) Die LiMCo weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Konkurrenzausschluss zugesagt wird. Ein solcher wird auch ausdrücklich nicht geschuldet. (6) Die LiMCo schuldet keinen mit der Anzeige verbundenen Erfolg, insbesondere nicht, dass eine bestimmte Anzahl an Sichtkontakten tatsächlich erzielt wird. (7) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die LiMCo gemäß § 26 MedienG sämtliche Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird als „entgeltliche Einschaltung“, „Werbung“ oder „Anzeige“ kennzeichnet, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können. Diese Kennzeichnung hat gemäß dem Anhang zum UWG (Z 11) in der aktuellen Fassung zu erfolgen. (8) Platzierungswünsche des Kunden werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung, soweit sie Teil des Werbungsauftrags sind, berücksichtigt.
- Besondere Pflichten des Kunden (1) Die LiMCo ist dazu berichtigt, jedoch nicht dazu verpflichtet, den Inhalt einer Anzeige eines Kunden auf Rechtsverstöße zu überprüfen. Die LiMCo ist jedenfalls dazu berechtigt, bei Kenntnis eines Rechtsverstoßes von der Veröffentlichung abzusehen. (2) Für den Inhalt und die Gestaltung der Werbeeinschaltung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde wird die LiMCo von allen Nachteilen freihalten, die auf Grund der Schaltung des an die LiMCo erteilten Anzeigeauftrages entstehen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, der LiMCo sämtliche Verfahrenskosten der Streitteile zu ersetzen und die LiMCo hinsichtlich sämtlicher verwaltungs-, wettbewerbs-, persönlichkeits, urheber- und strafrechtlicher Folgen, die die LiMCo im Zuge eines Werbungsauftrags treffen können, schad- und klaglos zuhalten. (3) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung des Werbungsauftrags notwendigen Unterlagen (insbesondere Daten, Bilder oder Logos) auf bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde garantiert der LiMCo, dass er über alle zur Veröffentlichung im Magazin „FREIZeitleben“ oder „LiM“, im Internet oder einem anderen Online-Medium erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere alle notwendigen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte. (4) Der Kunde darf der LiMCo nur solche Werbemittel zur Verfügung stellen, an denen er die genannten Rechte in Punkt 5 Abs 3 besitzt. Wird die LiMCo von Dritten aus einem dieser Titel in Anspruch genommen, erklärt der Kunde, die LiMCo schad- und klaglos zu halten. (5) Der Kunde lässt der LiMCo auf eigene Kosten alle mit dem Werbungsauftrag in Verbindung stehenden Informationen zukommen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde informiert die LiMCo über sämtliche Vorgänge, die für die Durchführung des Werbungsauftrags von Bedeutung sind, selbst wenn diese erst nachträglich bekannt werden.
- Gewährleistung (1) Gewährleistungsansprüche von Kunden, sofern diese nicht in Folge dieser AGB ohnehin ausgeschlossen sind, sind bei sonstigem Verlust innerhalb von drei Werktagen nach der Schaltung der Werbung schriftlich und begründet bei der LiMCo anzumelden. (2) Die LiMCo leistet keine Gewähr und haftet nicht für geringfügige Mängel. (3) Von der Gewährleistung und jeglicher Haftung der LiMCo weiters ausgeschlossen sind Mängel, die auf eine nicht von der LiMCo bewirkten Anordnung oder auf die vom Kunden bereitgestellten Werbemittel zurückzuführen sind. Dies gilt ebenso, wenn die vom Kunden bereitgestellten Werbemittel nicht rechtzeitig, vollständig und formatgerecht zur Verfügung gestellt werden. (4) Die LiMCo leistet keine Gewähr und haftet nicht für Druckfehler, die den Sinn bzw. Inhalt des Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen. (5) Erfolgt die Schaltung aus anderen, von der LiMCo zu vertretenen Gründen nicht im vereinbarten Umfang, auf vereinbarte Weise und für die vereinbarte Dauer, kann der Kunde nur Verbesserung fordern. Diese entspricht einer nochmaligen Vornahme der Schaltung/Veröffentlichung im Ausmaß der Minderleistung. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Punkt 6 Abs 2 bleibt davon unberührt. (6) Die Beweislastumkehr iSd § 924 ABGB zu Lasten der LiMCo ist ausgeschlossen. Sowohl das Vorliegen eines Mangels zum Erfüllungszeitpunkt, die rechtzeitige Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
- Schadenersatz (1) Die Haftung gegenüber dem Vertragspartner erfolgt nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften, sofern gemäß diesen AGB nichts anderes vereinbart ist. (2) Die LiMCo haftet ihrem Vertragspartner – soweit es auf ein Verschulden ankommt – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei grobem Verschulden ist mit € 3.000,- begrenzt. (3) Ausgenommen von Punkt 7 Abs 2 ist eine Haftung der LiMCo für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Folgeschäden sowie sämtliche mittelbare Schäden. Für solche Schäden haftet die LiMCo niemals.
- Zahlung (1) Rechnungen sind binnen 30 Tage nach Zugang fällig und ohne Abzug zu begleichen. (2) Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen werden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent p.a. fällig. Darüber hinaus behält sich die LiMCo vor, die gesetzliche Pauschale des § 458 UGB in Höhe von € 40,- für etwaige vorprozessuale Mahnkosten in Rechnung zu stellen. (3) Von Punkt 8 Abs 2 zweiter Satz unberührt bleiben Kostenerstattungsansprüche der LiMCo infolge der Einschaltung von Rechtsvertretern oder des Beschreitens des Rechtsweges. (4) Die LiMCo behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen. (5) Eingehende Zahlungen werden zuerst auf allfällige Eintreibungskosten, anschließend auf allfällige Zinsen und zuletzt auf die jeweils ältesten Rechnungsbeträge gewidmet.
- Storno, Vertragsrücktritt (1) Die LiMCo gewährt Kunden nur dann ein Rücktrittsrecht, soweit dies vertraglich explizit und schriftlich zugesagt wurde. (2) In diesen Fällen behält sich die LiMCo vor, 20% des vereinbarten Entgeltes in Form einer Bearbeitungsgebühr einzubehalten. (3) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, der LiMCo schriftlich mitzuteilen, dass er keine weitere Veröffentlichung seiner Sujets, Logos, Bannern, bezahlten Artikeln oder sonstiger, im Einzelnen vereinbarter Werbeleistungen mehr wünscht. Die LiMCo bearbeitet diese Anliegen mit einwöchiger Frist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der vereinbarte Entgeltanspruch sowie andere, aufgrund des Vertragsverhältnisses bestehende Ansprüche der LiMCo davon unberührt bleiben, die LiMCo also insbesondere auch in diesem Falle das Recht hat, das vereinbarte Entgelt vom Kunden in voller Höhe zu fordern.